AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Fassung gültig ab dem 20. Oktober 2025 (ersetzt Version 2 vom 10.11.2023)
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden von der Gesellschaft „CHAKS SARL“, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 150.000 Euro, mit Sitz in MUNSTER (68140), 3 rue Martin Hilti, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Colmar unter der Nummer B 444 404 974, ordnungsgemäß vertreten durch die Herren KEMPF, NEFF und CARTENI, gemeinsam Geschäftsführer, erstellt.
Artikel 1: Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) bezwecken, die Klauseln und Bedingungen festzulegen und zu regeln, unter denen ein Kaufvertrag zwischen der Gesellschaft CHAKS SARL und dem Käufer geschlossen werden kann.
Artikel 2: Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Kaufverträge über Waren, Produkte oder Handelsgüter aller Art (nachfolgend: die „Produkte“) der Gesellschaft CHAKS SARL, sowohl in Frankreich als auch im Ausland.
Jede Auftragserteilung, unabhängig von ihrer Form (telefonisch, per Fax, E-Mail, Website usw.), bewirkt von Rechts wegen die vollständige, uneingeschränkte und vorbehaltlose Anerkennung der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer, selbst wenn diesem diese nicht ausdrücklich übermittelt wurden. Der Käufer erkennt an, dass die Allgemeinen Verkaufsbedingungen die Grundlage und das Fundament der geschäftlichen Verhandlungen mit der Gesellschaft CHAKS SARL darstellen.
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen von der Gesellschaft CHAKS SARL herausgegebenen Unterlagen wie Prospekten oder Katalogen, die lediglich unverbindlichen Informationscharakter haben.
Sämtliche von der Gesellschaft getätigten Verkäufe unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die jeder Einkaufsbedingung vorgehen, es sei denn, die Gesellschaft CHAKS SARL hat ausdrücklich und förmlich eine Abweichung erklärt.
Keine der auf Bestellscheinen oder in der Korrespondenz des Käufers enthaltenen Klauseln kann folglich hiervon abweichen, es sei denn, dies wurde durch die Gesellschaft CHAKS SARL ausdrücklich und eindeutig schriftlich vereinbart.
Artikel 3: Zustandekommen des Vertrags
Verkäufe kommen erst mit Eingang des vom Käufer unterzeichnet zurückgesandten Angebots bei der Gesellschaft CHAKS SARL oder des von ihm übersandten Bestellscheins zustande, sofern dieser von der Gesellschaft CHAKS SARL bestätigt wurde, und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Produkte. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Produkts informiert die Gesellschaft CHAKS SARL den Käufer und unterbreitet ihm einen neuen Vorschlag. Lieferfristen werden nur unverbindlich angegeben.
Jede von der Gesellschaft CHAKS SARL bestätigte Bestellung ist endgültig und kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft CHAKS SARL geändert oder storniert werden.
Artikel 4: Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch unmittelbare Übergabe des Produkts an den Käufer, entweder im Geschäft, am Wohnsitz des Käufers oder an jedem anderen vom Käufer benannten und von der Gesellschaft CHAKS SARL genehmigten Ort.
Der späteste Liefertermin des Produkts ist auf dem Bestellschein angegeben. Fristen werden lediglich unverbindlich und so genau wie möglich angegeben. Etwaige Verzögerungen berechtigen den Käufer weder zur Stornierung des Verkaufs noch zur Annahmeverweigerung der Ware oder zur Geltendmachung irgendeines Schadensersatzes.
Artikel 5: Wareneingang / Abnahme der Produkte
Der Käufer hat bei Erhalt die Anzahl und den Zustand der Pakete zu prüfen und bei beschädigten oder fehlenden Paketen gegenüber dem Frachtführer Vorbehalte anzumelden; die Gesellschaft CHAKS SARL kann nicht für fehlende oder beschädigte Pakete haftbar gemacht werden, wenn der Käufer sie nicht unter den nachstehend vorgesehenen Bedingungen darüber informiert hat. Stellt sich heraus, dass ein oder mehrere Pakete beschädigt sind, obliegt es dem Käufer, deren Inhalt in Anwesenheit des Frachtführers zu kontrollieren, um die Vertragsgemäßheit der Produkte zu überprüfen. Kann der Frachtführer nicht vor Ort bleiben, um dieser Kontrolle beizuwohnen, muss der Käufer angeben, dass er keine Prüfung vornehmen konnte, und die Gründe hierfür erläutern.
Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der erhaltenen Produkte innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt visuell zu überprüfen. Stellt der Käufer innerhalb dieser Frist Mängel an den erhaltenen Produkten fest, die nicht dem Transport zuzurechnen sind, so hat er die Gesellschaft CHAKS SARL schriftlich hierüber zu informieren und eine genaue und detaillierte Liste zu erstellen, aus der Referenz, Anzahl der betroffenen Stücke, Art und Umfang des festgestellten Mangels hervorgehen; beizufügen sind Fotografien der beanstandeten Produkte (siehe Anhang Verfahren Kundendienst und Warenrücksendung).
Diese Reklamationen sind nur zulässig, sofern die Ware keinerlei Veränderung erfahren hat und in ihrem ursprünglichen Zustand verblieben ist. Die Ware darf in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft CHAKS SARL vernichtet, umgearbeitet, verändert oder in irgendeiner Weise weitergegeben werden.
Zur Überprüfung der Berechtigung der vom Käufer erhobenen Reklamationen ist die Gesellschaft CHAKS SARL berechtigt, vom Käufer die Übersendung eines Exemplars jedes Produkts zu verlangen, das er als mangelhaft ansieht.
Der Käufer kann hinsichtlich Produkten mit versteckten Mängeln jederzeit, jedenfalls aber unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, Reklamation erheben, damit das Problem behoben, die mangelhaften Produkte aus dem Verkauf genommen oder - je nach Schwere des entdeckten Mangels - zurückgerufen werden können.
Die Gesellschaft CHAKS SARL hat dem Käufer spätestens dreißig (30) Tage nach Lieferung der Produkte zu bestätigen, dass sie die Produkte als mangelhaft anerkennt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung, gilt dies als Anerkennung der Mangelhaftigkeit durch die Gesellschaft CHAKS SARL.
Gegebenenfalls kann die Gesellschaft CHAKS SARL den Käufer zur Vernichtung der mangelhaften Produkte ermächtigen, vorbehaltlich der Übermittlung einer Vernichtungsbescheinigung.
Folglich und sofern die Forderung von der Gesellschaft CHAKS SARL als zulässig anerkannt wurde, erstellt diese:
- eine Gutschrift über einen Teil des Abgabepreises der mangelhaften Produkte, wenn diese trotz der festgestellten Mängel mit Preisnachlass verkauft werden können, oder eine Gutschrift über den gesamten Abgabepreis der mangelhaften Produkte, wenn sich die Produkte als unverkäuflich erweisen; Seite 2 von 4 CGV v3 Mise à jour am 25.10.20
- eine Gutschrift über den gesamten Abgabepreis der fehlenden Produkte, wenn die Lieferabweichungen der Gesellschaft CHAKS SARL zuzuschreiben sind.
Diese Gutschriften werden auf Lieferungen der nächsten Bestellung angerechnet. Bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung der vertraglichen Beziehungen werden die Gutschriften innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung der Vertragsbeziehungen ausgezahlt.
Artikel 6: Reklamationen und Gutschriftsanträge / Warenrücksendungen (siehe Annexe)
Im Falle einer Nichtvertragsgemäßheit des gelieferten Produkts gegenüber dem bestellten Produkt hat der Käufer seine Reklamationen schriftlich vorzubringen und der Gesellschaft CHAKS SARL jede Möglichkeit zu geben, diese Mängel festzustellen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Bei einer von der Gesellschaft CHAKS SARL ordnungsgemäß festgestellten Nichtvertragsgemäßheit des gelieferten Produkts nimmt diese nach ihrer Wahl unter Berücksichtigung des Warenwerts oder der Bedeutung des Mangels den Austausch oder die Reparatur des mangelhaften Teils oder des Produkts vor oder stellt eine Gutschrift zugunsten des Käufers aus, wenn die Reparatur oder der Austausch der Ware unmöglich ist; jeglicher Schadensersatz ist ausgeschlossen. Das detaillierte Verfahren unseres Kundendienstes und für Warenrücksendungen ist unseren AVB beigefügt oder kann auf einfache Anfrage bei unserem Vertriebsinnendienst eingesehen werden.
Artikel 7: Garantie
Jedes Produkt, für das eine Garantie in Anspruch genommen werden soll, muss vorab dem Kundendienst der Gesellschaft CHAKS SARL vorgelegt werden; dessen Zustimmung ist für jeden Eingriff am Produkt zwingend erforderlich. Die Garantie gilt nicht für offensichtliche Mängel, auf die sich der Käufer nicht unter den oben vorgesehenen Bedingungen berufen hat. Die Haftung der Gesellschaft CHAKS SARL aufgrund eines Funktionsmangels der Ware ist auf den Austausch oder die Reparatur der als mangelhaft anerkannten Teile beschränkt. Die Haftung der Gesellschaft CHAKS SARL ist ausgeschlossen, wenn der Funktionsmangel auf einer ohne Genehmigung der Gesellschaft CHAKS SARL vorgenommenen Veränderung der Ware beruht, wenn die mangelhafte Funktion aus normalem Verschleiß der Ware, einer fehlerhaften Montage, soweit diese nicht der Gesellschaft CHAKS SARL oblag, einer unsachgemäßen Verwendung der Ware, Fahrlässigkeit, mangelnder oder fehlerhafter Wartung durch den Käufer oder höherer Gewalt resultiert.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass die Gesellschaft CHAKS SARL dem Käufer für erlittene Schäden, wie etwa Schäden an anderen als dem Vertragsgegenstand oder entgangenen Gewinn, keinerlei Entschädigung schuldet. In jedem Fall kann der Begriff des Wandlungsmangels der Gesellschaft CHAKS SARL niemals entgegengehalten werden, da sie jede für den normalen Betrieb der verkauften Ware erforderliche Reparatur vornehmen kann.
Gegenüber gewerblichen Käufern schuldet die Gesellschaft nicht die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel, erst recht nicht, wenn sie diese gemäß Artikel 1643 des französischen Zivilgesetzbuches nicht kannte.
Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
Gemäß den Artikeln 2367 ff. des französischen Zivilgesetzbuches werden die Produkte unter Eigentumsvorbehalt verkauft.
Die Gesellschaft CHAKS SARL behält das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen und wirksamen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer. Im Falle der Nichtzahlung bei Fälligkeit kann die Gesellschaft CHAKS SARL die Produkte herausverlangen und den Verkauf auf Kosten, Risiko und Gefahr des Käufers auflösen. Wechsel, elektronische Wechsel, Akkreditive oder Handelspapiere gelten erst mit ihrer tatsächlichen Einlösung als Zahlung; bis zu diesem Zeitpunkt behält die Eigentumsvorbehaltsklausel ihre volle Wirkung.
Der Käufer hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die gelagerten Produkte individualisierbar sind und entsprechend den von der Gesellschaft CHAKS SARL übermittelten technischen Vorgaben aufbewahrt werden. Während der gesamten Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet sich der Käufer, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen, die sämtliche Risiken und Schäden abdeckt, die die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Produkte betreffen können. Die Gesellschaft CHAKS SARL kann vom Käufer jederzeit einen Nachweis dieser Versicherung verlangen.
Im Falle eines gerichtlichen Schutzverfahrens, einer Sanierung oder Liquidation werden laufende Bestellungen automatisch storniert. Die Gesellschaft CHAKS SARL behält sich das Recht vor, die auf Lager befindlichen Produkte gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 624-16 bis L. 624-18 des französischen Handelsgesetzbuches herauszuverlangen.
Der Übergang der Gefahr des Verlusts und der Verschlechterung der Produkte erfolgt mit Erhalt der genannten Produkte durch den Käufer.
Artikel 9: Preise - Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen werden von der Gesellschaft CHAKS SARL zu den am Tag des Versands der Bestellung geltenden Preisen erstellt. Die Preise werden auf Grundlage der Kurse, Tarife, Steuern und Abgaben festgelegt, die am Tag des Angebots in Kraft sind.
Die Preise können im Falle eines Preisfehlers ohne vorherige Ankündigung angepasst werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich Steuern und einschließlich Verpackung, mit Ausnahme spezieller Verpackungen, die zusätzlich berechnet werden. Sie werden ohne zeitliche Bindung angegeben und können selbst während der Durchführung einer Lieferung entsprechend den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Die Rechnungen sind am Sitz der Gesellschaft CHAKS SARL zahlbar.
Vorbehaltlich besonderer Bedingungen leistet der Käufer bei Annahme der Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises. Die Bestellung wird erst nach Eingang dieses Betrages bei der Gesellschaft CHAKS SARL ausgeführt. Der Restbetrag des Preises ist sofort bei Erhalt der Rechnung zahlbar. Die Parteien können im Angebot gegebenenfalls jede Zahlungsmodalität vereinbaren, die vom vorstehend beschriebenen Mechanismus abweicht.
Die Gesellschaft CHAKS SARL behält sich die Möglichkeit vor, die vorstehend genannten Zahlungsbedingungen durch besondere Bedingungen zu ändern, wobei insbesondere die Situation des Käufers, Art oder Umfang der bestellten Produkte, die Bedingungen der Auftragsausführung oder jedes andere relevante Element berücksichtigt werden. Die Gesellschaft CHAKS SARL wird dann besondere Zahlungsbedingungen vorschlagen, die vom Käufer bei der Bestellung angenommen werden müssen.
Artikel 10: Zahlungsverzug
Die Gesellschaft CHAKS SARL hat ein Versorgungssystem eingeführt, dessen ordnungsgemäße Funktionsweise voraussetzt, dass der Käufer die vorstehenden Zahlungsbedingungen einhält und erfüllt. Andernfalls beeinträchtigt er die Tätigkeit der Gesellschaft CHAKS SARL.
Darüber hinaus und unbeschadet des Rechts zur Kündigung der vorliegenden Bedingungen führt jede bei Fälligkeit der Rechnung festgestellte Nichtzahlung ebenso wie jeder Zahlungsvorfall (zurückgewiesener oder unbezahlter Wechsel usw.), der ganz oder teilweise eintritt:
- von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Entstehung von Zinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Satzes zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten, fällig ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag. Dieser Satz darf nicht unter 15 % liegen;
- dazu, dass die Gesellschaft CHAKS SARL die Lieferung der Produkte an den Käufer für alle laufenden Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungen aussetzen darf. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung auch nach Aussetzung der Lieferungen weiterhin nicht nach, ist die Gesellschaft CHAKS SARL fünfzehn (15) Tage nach Versand einer erfolglos gebliebenen Mahnung berechtigt, die laufenden Verkäufe aufzulösen;
- automatisch zum Verlust des Zahlungsziels und zur sofortigen Fälligkeit sämtlicher laufender Forderungen (auch wenn diese Gegenstand von Wechseln waren) sowie zur Aussetzung laufender Lieferungen.
Darüber hinaus führt jede bei Fälligkeit der Rechnung festgestellte Nichtzahlung ebenso wie jeder Zahlungsvorfall (zurückgewiesener oder unbezahlter Wechsel, ungedeckter Scheck usw.), der ganz oder teilweise eintritt und dessen Verantwortung dem Käufer zuzurechnen ist, dazu, dass der Käufer auch die etwaigen Kosten der Uneinbringlichkeit trägt, die der Gesellschaft CHAKS SARL entstanden sind, erhöht um 50 % Verwaltungskosten, sowie die von der Gesellschaft CHAKS SARL aufgewendeten Inkassokosten (insbesondere Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers, Anwaltskosten).
Gemäß Artikel L. 441-10 des französischen Handelsgesetzbuches wird daran erinnert, dass jeder Unternehmer im Zahlungsverzug dem Gläubiger von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung in Höhe von vierzig Euro (40 €) für Inkassokosten schuldet. Übersteigen die tatsächlich angefallenen Inkassokosten den Betrag dieser Pauschale, kann der Gläubiger gegen Nachweis eine zusätzliche Entschädigung verlangen. Der Gläubiger kann sich jedoch nicht auf diese Entschädigungen berufen, wenn die Eröffnung eines gerichtlichen Schutzverfahrens, einer Sanierung oder Liquidation die Zahlung der ihm geschuldeten Forderung bei Fälligkeit verbietet.
Ferner kann die Gesellschaft CHAKS SARL im Falle der Überschreitung einer Zahlungsfrist, des Eintritts eines Zahlungsvorfalls, der Abgabe einer Erklärung der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens des Käufers für zukünftige Bestellungen:
- entweder beschließen, keine Bestellungen des Käufers mehr anzunehmen,
- oder die Zahlung jeder vom Käufer aufgegebenen Bestellung per Vorauskasse vor Auftragsbestätigung verlangen,
- oder vom Käufer die Stellung einer finanziellen Garantie in Form einer Bankbürgschaft, SFAC-Garantie oder eines gleichwertigen Instruments verlangen, wenn keine Zahlungsgarantie vereinbart wurde, bzw. ergänzend hierzu, wenn bereits eine Zahlungsgarantie vereinbart wurde.
Artikel 11: Transport
Die Transportkosten werden von der Gesellschaft CHAKS SARL für jede Bestellung mit einem Nettowarenwert von mehr als sechshundert Euro (600 €) ohne Steuern übernommen. Für jede Bestellung unter sechshundert Euro (600 €) netto ohne Steuern wird dem Käufer ein Anteil der Transportkosten weiterberechnet. Für Lieferungen außerhalb des französischen Festlandes gelten die oben genannten frachtfreien Bedingungen, wenn sich der Spediteur auf dem französischen Festland befindet; befindet er sich außerhalb des französischen Festlandes, wird die Aufteilung der Transportkosten gesondert vereinbart.
Auf Wunsch des Käufers kann ein Expressversand durchgeführt werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Transportkosten ausschließlich selbst; diese werden ihm eurogenau weiterberechnet.
Die Produkte reisen auf Gefahr des Käufers, unabhängig vom gewählten Transportmittel und von der Art der Bezahlung des Frachtführers (frachtfrei oder unfrei).
Es wird daran erinnert, dass die Gesellschaft CHAKS SARL im Falle von Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder mangelhaften Paketen nicht haftbar gemacht werden kann. Folglich hat der Käufer die Pakete bei Erhalt zu überprüfen und innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt etwaige Vorbehalte gegenüber dem Frachtführer per Einschreiben oder durch außergerichtliche Zustellung geltend zu machen, um seine Rechte zu wahren. Andernfalls gilt das Produkt als vom Käufer angenommen. Eine Rücksendung von Produkten durch den Käufer ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft CHAKS SARL nicht zulässig. Nur der von der Gesellschaft CHAKS SARL ausgewählte Frachtführer ist befugt, die Rücksendung der betreffenden Produkte durchzuführen. Sind all diese Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt weder ein Austausch noch eine Erstattung der Ware. Darüber hinaus ist jede Rücknahme oder jeder Umtausch über den Vertreter nur mit Zustimmung der Gesellschaft CHAKS SARL möglich. Eine vom Erwerber unter den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen und Modalitäten erhobene Reklamation setzt die Zahlung der betreffenden Waren und Produkte durch den Käufer nicht aus.
Artikel 12: Information des Käufers über seine Bonität und Kreditlimit
Zur Absicherung gegen das Kreditrisiko kann die Gesellschaft CHAKS SARL vom Käufer die Mitteilung von Informationen über seine Bonität verlangen. Auf Grundlage dieser Informationen kann die Gesellschaft CHAKS SARL entscheiden, ihm ein Kreditlimit in Form eines von ihr festgelegten maximalen offenen Rechnungsbetrags inklusive Steuern einzuräumen. Im Rahmen der Verwaltung dieses Kreditlimits kann die Gesellschaft CHAKS SARL jederzeit die Durchführung eines Versands, einer Lieferung oder Leistung verweigern und/oder zusätzliche Sicherheiten verlangen, die als zweckmäßig erachtet werden. Die Gesellschaft CHAKS SARL kann insbesondere vom Käufer die Stellung einer finanziellen Garantie in Form einer Bankbürgschaft, SFAC-Garantie oder eines gleichwertigen Instruments verlangen, wenn keine Zahlungsgarantie vereinbart wurde, bzw. ergänzend hierzu, wenn bereits eine Zahlungsgarantie vereinbart wurde.
Bei Erreichen des Kreditlimits informiert die Gesellschaft CHAKS SARL den Käufer über seine Situation.
Artikel 13: Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Gesellschaft CHAKS SARL kann nicht für Schäden in Anspruch genommen werden, die dem Käufer oder einem Dritten unmittelbar oder mittelbar aus der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer, aus Fahrlässigkeit oder aus einer Verwendung durch den Käufer entstehen, insbesondere zu anderen als den bekannten Zwecken; die Verwendung der Produkte erfolgt ausschließlich unter der alleinigen Verantwortung des Käufers.
Im gesetzlich zulässigen Umfang kann die Haftung der Gesellschaft CHAKS SARL nur bei nachgewiesenem Verschulden oder nachgewiesener Fahrlässigkeit in Anspruch genommen werden und ist auf unmittelbare Schäden beschränkt; mittelbare Schäden jeder Art, wie insbesondere Verlust einer Chance, entgangenes Ergebnis oder Betriebsunterbrechungsschäden, sind ausgeschlossen. Der Gesamtbetrag der der Gesellschaft CHAKS SARL auferlegten Zahlungen darf den vom Käufer für das betreffende Produkt gezahlten Gesamtpreis nicht überschreiten.
Artikel 14: Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder jedes Ereignisses, das die Gesellschaft CHAKS SARL daran hindert oder sie in extreme Schwierigkeiten bringt, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und insbesondere die Lieferung innerhalb der vereinbarten Fristen vorzunehmen, werden die Lieferfristen bis zum Wegfall der Ursache verlängert, die die Ausführung der Lieferung verhindert.
Als „höhere Gewalt“ gelten insbesondere - zusätzlich zu den von der Rechtsprechung der französischen Gerichte anerkannten Fällen - der Ausfall eines oder mehrerer Partner in der vertikalen Lieferkette, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten, Änderungen der für die Produkte geltenden Vorschriften, die geeignet sind, die Herstellung dieser Produkte zu stoppen oder zu verringern, Streiks, Embargos, Brände, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Beschlagnahmen, behördliche Entscheidungen, Kriegshandlungen, Terrorakte, Epidemien/Pandemien und Quarantänemaßnahmen sowie jede andere Ursache, die vom Willen einer Partei unabhängig ist und allgemein als Fall höherer Gewalt anerkannt wird.
Der Käufer kann sich keinesfalls auf einen Fall höherer Gewalt berufen, um die Bezahlung von Rechnungen zu verweigern, die bereits am Tag des Eintritts des Falls höherer Gewalt fällig waren.
Artikel 15: Verzicht auf die Störung der Geschäftsgrundlage
Jede Partei vereinbart hiermit, dass die Anwendung von Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuches auf ihre Verpflichtungen aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeschlossen ist, und erkennt an, dass sie sich nicht auf die Bestimmungen dieses Artikels 1195 berufen darf.
Artikel 16: Anwendbares Recht - Vertragssprache
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die sich daraus ergebenden Kauf- und Verkaufsvorgänge unterliegen französischem Recht.
Sie sind in französischer Sprache abgefasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Sprachen ist im Streitfall ausschließlich der französische Text maßgeblich.
Artikel 17: Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, zu denen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Beendigung, ihrer Folgen als auch ihrer Nachwirkungen, werden dem Handelsgericht Paris vorgelegt, auch im Falle einer Streitverkündung oder einer Mehrheit von Beklagten.
C.G.V. v3 CHAKS SARL, anwendbar ab dem 20.10.2025(ersetzt die frühere Fassung vom 10.11.2023)
Hinweis: Dies ist eine englische Übersetzung, die auf der Grundlage des hochgeladenen französischen Quelldokuments erstellt wurde.